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Eine Heizung ist eine Vorrichtung zur Erwärmung von Objekten oder
Räumen. In Deutschland wird am häufigsten eine sogenannte
Warmwasserheizung genutzt.
Warmwasserheizung
Eine Warmwasserheizung besteht aus einem zentralen
Wärmeerzeuger, der das Wärmeübertragermedium Wasser
erwärmt und mit einer Umwälzpumpe oder durch den
Dichteunterschied des Wassers (Schwerkraftheizung) durch Rohrleitungen
(Vorlauf) zu den Heizflächen fördert, die die Wärme
durch Konvektion der Luft an den Heizkörperoberflächen an den
zu beheizenden Raum abgeben. Anschließend fließt das
abgekühlte Wasser über die Rücklaufleitungen zurück
zum Wärmeerzeuger.
Zur Druckhaltung im System wird in aktuellen Heizungsanlagen meist ein
Membranausdehnungsgefäß genutzt, das auch Druckschwankungen
infolge Erwärmung/Abkühlung und Leckagen in bestimmten
Grenzen ausgleicht. In älteren Heizungsanlagen findet man aber
auch offene Reservoirs am höchsten Punkt der Heizungsanlage. Zum
Befüllen des Heizungssystems wird i.d.R. Leitungswasser genutzt,
das über eine Füllarmatur in den Heizkreis eingespeist wird.
Die Verbindung Trinkwassernetz/Heizung darf dabei nur temporär zum
Befüllen hergestellt werden, um Rückspeisung von Wasser aus
dem Heizungs-Rohrnetz bei Druckabfall im Trinkwassernetz zu verhindern.
Im Leitungsnetz befindliche Luft muss über Entlüfter an den
einzelnen Heizkörpern und bei größeren Anlagen an
Luftabscheidern aus dem Wasserkreislauf entfernt werden, damit alle
Heizkörper vollflächig mit Heisswasser versorgt werden
können und es nicht zu Geräuschbelästigungen kommt.
Die Warmwasserheizung arbeitet mit Wassertemperaturen zwischen 30
°C (Niedertemperaturheizsystem) und 90 °C. Das Wasser wird
durch Rohrsysteme in Heizkörper (Heizleiste, Radiator),
Fußbodenheizung oder Wandheizung gepumpt und gibt dort Wärme
ab.
Durch Auslegung der Heizflächen und des Rohrnetzes mit niedriger
Rücklauftemperatur (unter 50 °C bei Gas bzw. unter 40 °C
bei Heizöl) kann ganzjährig die Energie aus dem Wasserdampf
des Rauchgases genutzt werden.
Für den optimalen Betrieb einer Warmwasserheizung ist ein
hydraulischer Abgleich erforderlich. Hierzu wird im Vorfeld eine
Rohrnetzberechnung durchgeführt. Obwohl der hydraulische Abgleich
in der (VOB) Teil C und in der Energieeinsparverordnung gefordert ist,
wird er in der Praxis von Heizungsmonteuren fast nie ausgeführt
und auch von der Bauleitung selten überprüft.
Entwicklung in Deutschland
Viele alte Heizkessel müssen laut
Bundes-Immissionsschutzverordnung kurzfristig ausgetauscht werden, denn
seit dem 1. November 2004 gelten strengere Abgasverlustwerte für
Gas- und Ölheizungen: Heizkessel mit einer thermischen Leistung
von 4 bis 25 kW dürfen einen Abgasverlustwert von 11 Prozent nicht
überschreiten. Bis zum 31. Dezember 2006 sind laut
Energieeinsparverordnung (EnEV) solche Öl- und Gasheizkessel (nur
Standardheizkessel) auszutauschen, die vor Oktober 1978 eingebaut
wurden, sofern es sich um Wohngebäude mit mehr als zwei
Wohneinheiten handelt. Bei vom Eigentümer genutzten
Wohngebäuden bis zu zwei Wohneinheiten müssen solche
Heizkessel erst nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei
Jahren, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2008 erneuert werden.
Niedertemperatur- und Brennwertkessel, sowie Festbrennstoffkessel,
direkt befeuerte Warmwasserbereiter und Einzelraumheizer sind von der
Nachrüstpflicht der EnEV nicht betroffen. Unabhängig von
diesen Vorschriften dient als Orientierung für die Nutzungsdauer
von Anlagenkomponenten die VDI 2067. Demnach sind Heizkessel nach 18
bis 20 Jahren verbraucht, Gebläsebrenner nach 12 bis 15 Jahren
sowie Armaturen und Tank (Stahlblech) nach 20 Jahren.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Heizung
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